Montag & Dienstag: 8 – 17 Uhr  |  Mittwoch: 8 – 13 Uhr  |  Donnerstag: 8 – 17  Uhr |  Freitag: 8 – 13 Uhr

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Unser Leistungsspektrum

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Hausärztlich-Internistische Leistungen

  • Hausärztlich internistische Versorgung mit Ultraschalldiagnostik, Labordiagnostik, Ruhe-EKG und Langzeit-Blutdruckmessung, Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge, Impfungen und Infusionstherapie, Hautkrebsscreening, Ultraschall von Abdomen (Bauchorganen) und Schilddrüse, zusätzlich
  • Teilnahme an DMP-Programmen („Disease-Management-Programme“, Gesundheitsprogramme der Gesetzlichen Krankenkassen)
  • Ernährungsmedizinische Beratung
  • 2

    Diabetologische Leistungen

  • Einzelberatung und Gruppenschulungen nach den Richtlinien der kassenärztlichen
  • Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
  • Ernährungsberatung und Basistherapie
  • Orale antidiabetische Therapie (OAD)
  • Konventionelle Insulintherapie (CT)
  • intensivierte konventionelle Insulintherapie (ICT)
  • Insulinpumpentherapie (CSII)
  • Kombinationstherapien von Insulin und oralen Antidiabetika (BOT)
  • Beratung und Betreuung von Schwangeren mit Diabetes
  • Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms
  • Spezielle Diagnostik und Behandlung der diabetischen Begleit- und Folgeerkrankungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit niedergelassenen Kollegen
  • Kontinuierliche Glukosemessung (CGMS)
  • Durchführung von verkehrsmedizinischen Gutachten mit diabetologischer und internistischer Fragestellung
  • 3

    gesetzliche Vorsorgeleistungen

    Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von drei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.

    Hierbei stellt die Ärztin oder der Arzt mit relativ einfachen und wenig belastenden Untersuchungen fest, welche Risikofaktoren erkennbar sind oder sich bereits zu einer Krankheit verdichtet haben. Zusätzlich haben alle gesetzlich Versicherten zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr Anspruch auf eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Mit der Neuregelung zum 1.4.2019 ist der Inhalt der Vorsorgeuntersuchungen erweitert worden.
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    freie Gesundheitsleistungen

    Nicht alle medizinischen Untersuchungen oder Therapien sind im Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen abgebildet. Daher bieten wir Ihnen zusätzliche Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen als individuelle Gesundheitsleistungen an. Wir beraten Sie gerne, bitte sprechen Sie uns an!