eAU: Arbeitgeberverfahren ist gestartet

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Arbeitgeberverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Jetzt erhält der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Hier erhalten Sie weitere Informationen: https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eAU.pdf